Kamptz, Ueber das Verfahren bei Transporten und Landesverweisungen der Verbrech
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[Kamptz, Karl Albert von]: Ueber das Verfahren bei Transporten und Landesverweisungen der Verbrecher und Landstreicher. Ein Beitrag zur Sicherheits-Polizei. Berlin, Verlag Duncker und Humblot, 1817. 8°. 20,5 x 12,5 cm. IV Seiten, 1 Blatt, 150 Seiten, 1 Blatt. Pappband der Zeit mit Rundum-Gelbschnitt.
Erste Ausgabe. Rechtswissenschaftliche Diskussion der verschiedenen Prozeduren der Abschiebung, Ausbürgerung und Beförderung von Straftätern und Landstreichern. Kamptz betont die Notwendigkeit einer allgemeinen Gesetzgebung und entsprechener Verfahren. Um seiner Argumentation Gewicht zu verleihen, weist er darauf hin, dass zum Zeitpunkt seiner Niederschrift beim Transport vom bzw. zum Gericht einem Drittel der Gefangenen die Flucht gelänge, oder aber die Überführung ihnen ermögliche, wertvolle neue Kontakte mit anderen Sträflingen zu knüpfen. Um eine neue Einschätzung der Lage zu gestatten, erörtert er die diesbezügliche Gesetzgebung in den preußischen Provinzen sowie der Niederlande und Österreichs. Kamptz, der sich mitunter mit Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hoheinstein und Friedrich von Schuckmann umgab, galt als hochkonservativ und provozierte explizite literarische und politische Resonanz. So persiflierte auch E.T.A. Hoffmann Kamptz und dessen hochgradig fragwürdige bis hin zu gesetzeswidrige Praktiken, die jener auch im Falle der Verhaftung Turnvater Jahns zur Geltung brachte. Kamptz hatte anonym in der Haude-Spenerschen und der Vossichen Zeitung eine Schmähschrift veröffentlicht, die sich gegen Jahn richtete und taktisch motiviert kurz nach dessen Verhaftung publiziert wurde. Jahn reagierte mit einer Anklage wegen Verleumdung, wobei im Rahmen der Verhandlung lückenlos nachgewiesen werden könnte, wer der Urheber jener Publikation war. Hoffmann war bei der Verhandlung federführender Richter und verewigte Kamptz, nachdem das berechtigte Verfahren gegen jenen schlichtweg durch Friedrich Wilhelm III. persönlich zum Erliegen gebracht worden war, in seinem „Meister Floh“, wo er ihn als intriganten Hofrat Knarrpanti (als Anagramm angelegt für Narr Kamptz) auftreten lässt, der die Meinung vertritt, „wenn erst der Verbrecher ermittelt sei, würde sich das Verbrechen von selbst finden“. Einband berieben und lichtrandig, gering gebräunt und durchweg leicht bis mäßig stockfleckig. Gutes Exemplar.
- Bestellnummer: 62552CB
- Kategorie: Bücher: Gesellschaftswissenschaften: Rechtswissenschaften
- Tags: Rechtsgeschichte / history of law · Rechtssprechung / adjudication · Rechtswesen / judiciary · Rechtswissenschaft / jurisprudence